Kostenübernahmen

Gesetzliche Krankenkassen: 

Besteht eine Indikation für Psychotherapie können die Kosten in meiner Praxis von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe:

Sind Sie Privatpatient und/oder über die Beihilfe versichert, hängt der Ablauf von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Informieren Sie sich hier bitte vorab, wie der Einstieg in eine Psychotherapie bei Ihnen ablaufen sollte und welche Leistungen der Versicherer übernimmt. Wir besprechen diese Details dann in der ersten Sitzung. Die Kosten der Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Selbstzahler

Sie können auch als Selbstzahler eine Psychotherapie machen. In diesem Fall richtet sich der Stundensatz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Hier finden Sie die detaillierten Schritte, um mit gesetzlicher Krankenkasse den Weg in die Therapie zu starten.

Schritt 1: Der erste Kontakt

Rufen Sie mich zu meinen telefonischen Sprechzeiten an oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf der Mailbox. Sollten wir uns nicht direkt sprechen, rufe ich Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück. In unserem ersten Telefonat gebe ich Ihnen Auskunft, ob ich aktuell verfügbare Therapieplätze habe. Dann stelle ich Ihnen ein paar Fragen, um gemeinsam herauszufinden, ob eine Therapie in der Praxis denkbar wäre. Beispielsweise prüfen wir, ob Sie in den verfügbaren Therapiezeiten überhaupt regelmäßig Zeit hätten, die Praxis aufzusuchen. Sind die Voraussetzungen gegeben, vereinbaren wir einen Termin, um uns in einer ersten Sprechstunde in der Praxis kennen zu lernen. Ein Sprechstundentermin ist noch keine Therapiezusage.

Schritt 2: Die Sprechstunde

Sie müssen nur die Krankenkassenkarte mitbringen. In der ersten Sprechstunde versuche ich einen Überblick über Ihre Problematik zu erhalten. Ich prüfe, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und gebe Ihnen Informationen zu möglichen Therapieformen. Oft kann ich am Ende der ersten Sprechstunde einschätzen, ob eine Therapie in meiner Praxis erfolgversprechend ist, oder wir besprechen alternative Wege. In manchen Fällen sind hierzu aber noch weitere Termine nötig. Gleichzeitig ist auch wichtig, ob Sie sich in der Praxis wohl fühlen und den Eindruck bekommen, dass Ihnen geholfen werden kann. Nur dann ist eine Therapie in der Praxis sinnvoll. 

Schritt 3: Der Therapieantrag

Am Anfang sind 5-7 Sitzungen (je 50 Minuten) ohne Bewilligung der Krankenkasse möglich. Diese Stunden dienen dazu, dass ich mir ein umfassendes Bild von Ihnen, Ihrer Problematik und Lebensgeschichte machen kann. Das ist die Grundlage für eine passende Therapieplanung. Außerdem können Sie mich und meine Arbeitsweise besser kennen lernen. Am Ende entscheiden wir beide, ob die Therapie in der Praxis weiterhin sinnvoll scheint. Spätestens dann muss ein Antrag auf Therapiestunden bei der Krankenkasse gestellt und von der Krankenkasse bewilligt werden, um weitere Termine zu planen. Je nach Therapieantrag kann die Bearbeitungszeit bei der Krankenkasse mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Welche Therapieform und wie viele Sitzungen wir beantragen, ist fallabhängig und wird in den ersten Stunden besprochen. 

Schritt 4: Die Therapie

Die Therapie beginnt, sobald wir von der Krankenkasse eine Zusage per Post erhalten haben. Sie findet wöchentlich am gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit statt. Die Sprechstundenzeiten liegen Montag-Donnerstag zwischen 8 und 14 Uhr. Eine Therapie mit stetig wechselnden Therapiezeiten oder nur alle 14 Tage biete ich in der Praxis nicht an. 

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